Pferd, Hund oder Katze

Deine mobile alternative tiermedizinische Betreuung

Mit mir kommt Dein persönlicher Ansprechpartner für alle Themen rund um die Gesundheit Deines Tieres direkt zu Dir ins Haus.

Du sparst Zeit und eigene Fahrtkosten und Dein Tier bleibt stressfrei in seiner gewohnten Umgebung. Das sind die besten Voraussetzungen für eine schnelle Genesung Deines Lieblings.

Tierheilpraktikerin aus Leidenschaft

Daniela Korndörfer

Schäferei-Ausbau 102, 16818 Märkisch-Linden

info@motiprax.de

Mein Herz schlägt für die Tiere und die Medizin.

Ich habe mehr als 12 Jahre Berufserfahrung und bin seit 6 Jahren selbständig. Neben dem Abschluss als Tierheilpraktikerin, habe ich eine Weiterbildung mit entsprechenden Abschlüssen in Physiotherapie, Chirotherapie und Pferdeosteopathie absolviert.

Mein Ziel ist es, in Kooperation mit DeinemTierarzt, Schmied, Sattler oder Trainer, Dein Tier optimal und individuell abgestimmt zu behandeln.

Meine Dienstleistungen

Physiotherapie

Durch eine optimale Kombination von aktiver und passiver Bewegungstherapie in Verbindung mit Massage, Wärme, Elektro- und Hydrotherapie kann ich Deinem Tier gezielt bei unterschiedlichen Beschwerden helfen.

Osteopathie

Durch spezielle Grifftechniken werden die Selbstheilungskräfte Deines Tieres aktiviert und Blockaden gelöst. Diese Therapie kann bei Problemen im Muskel-Skelett System und bei einzelnen Organerkrankungen eingesetzt werden.

Chirotherapie

Blockaden in der Wirbelsäule und den Gelenken werden durch diese Therapie aufgehoben und einzelne Wirbel neu justiert. Dadurch werden das Gangbild und bei Pferden die Rittigkeit deutlich verbessert.

Lasertherapie

Ob schlecht heilende Wunde, Entzündung oder Nervenschmerzen - eine Lasertherapie kann die Heilung um ein vielfaches beschleunigen.

Selbst bei Sehnenverletzungen werden oft erstaunliche Erfolge erzielt.

a person's legs and feet in grass

Naturheilkunde

Ob Phytotherapie oder Homöopathie, Mykotherapie oder der Einsatz von Blutegeln: richtig eingesetzt, wirken sie sehr effektiv.

Lass uns gemeinsam die geeignete Therapie für Deinen Liebling finden.

Akupunktur

Nicht nur beim Menschen lassen sich durch Akupunktur bei einzelnen Krankheiten gute Ergebnisse erzielen.

Auch bei Deinem Tier können bei entsprechenden Symptomen sehr gute Erfolge erzielt werden.

Heilung beginnt oft mit einer einfachen Berührung

Auch Dein Liebling entspannt mit einfachen Handgriffen

woman in black tank top

Entdecke Deine Möglichkeiten mit Motiprax

Workshop "Der ältere Hund"

Expertenrat von und mit Daniela Korndörfer

In Vorbereitung

Wie kann ich die Lebensfreude meines Hundes im Alter erhalten?

Mit theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung geht das viel besser, zum Vorteil aller Beteiligten.

Weitere Informationen und Anmeldung in Kürze

Gutscheine können bei Daniela Korndörfer unter Email erworben werden.

Schreib mir - ich melde mich kurzfristig

Mein letzter Workshop

Am 22. Juni 2025 war es endlich so weit,

mein Workshop zum Thema Physio-Wissen für Hundehalter war im vollen Gange.

Die Teilnehmer bekamen zunächst einen kleinen Einblick in den Aufbau des Skelettsystems, mit dem Ziel, ein besseres Verständnis für die Anatomie ihrer Tiere zu bekommen. Darüber hinaus war es mir auch wichtig, dass sich die Besitzer im Fall des Falles besser orientieren können.

Denn immer wieder erlebe ich, dass mir Menschen versuchen zu erklären, was ihnen bei ihren Tieren aufgefallen ist. Dabei wissen sie aber überhaupt nicht, wo die entsprechenden Strukturen von denen sie sprechen am Hund zu finden sind.

 Ein Beispiel hierfür ist: „Am Knie vorne links.“

Doch hat unser Hund, genauso wie wir, nur zwei Kniegelenke und diese sind an den Hinterbeinen zu finden. Natürlich muss nicht jeder ein Experte für den Bewegungsapparat seines Hundes sein. Dennoch erleichtert es vieles, wenn man die Gliedmaßen und Gelenke seines Hundes korrekt benennen kann.

Des weiteren war es mir auch ein großes Anliegen mit den Teilnehmern zu besprechen wie sich Schmerzen bei Hunden äußern. Das Spektrum ist weit gefächert und reicht von vermehrtem Gähnen bis hin zur akuten Lahmheit.

Darüber hinaus ging es um Entspannungstechniken für unsere Hunde, die von den Besitzern selbst angewendet werden können. Hierfür war es wichtig, im Vorfeld den Nutzen und das Ziel einer Massage zu besprechen. Die Kontraindikationen und der Ablauf wurden ebenfalls thematisiert. Hierbei bekamen die Teilnehmer einen kleinen Einblick in die handelsüblichen Massagegeräte.

Anschließend ging es in den praktischen Teil über.

Bevor es zum Highlight des Workshops, die Massage der eigenen Hunde kam, wurde erst einmal eine „Trockenübung“ vorgenommen, um Herrchen und Frauchen ein besseres Gefühl für den richtigen „Druck“ auf das Gewebe zu vermitteln.

Die Zeit verging wie im Nu.

Mir hat es sehr viel Freude bereitet, den Teilnehmern ihre Tiere näher zu bringen und sie mit vielen neuen Eindrücken und Anregungen nachhause zu lassen.

Ich freue mich schon auf den nächsten Workshop.

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

1. Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Manual Therapeutin vet./ Tierheilpraktikerin Daniela Korndörfer – im Folgenden als “MT/THP” bezeichnet – und Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Patientenbesitzer, Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter über das Tier – im Folgenden als “Kunde” bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages und dem Anamnesebogen zwischen der MT/THP und dem Kunden. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB. Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der MT/THP in Form von Beratung, Diagnosestellung, Untersuchung und Therapie annimmt. Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn Kunde und MT/THP einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als abgeschlossen. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.

3. Die MT/THP ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die durch die MT/THP aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen kann. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der MT/THP für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. Die Verpflichtung, in Notfällen zu helfen, bleibt von einer Ablehnung des Behandlungsvertrags unberührt.


§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

1. Die MT/THP erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.

2. Ein Tierheilpraktiker darf keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel und auch keine Humanarzneimittel für ein zu behandelndes Tier erwerben, anwenden oder abgeben, er darf nicht impfen und nicht narkotisieren. Die Tätigkeit der Tierheilpraktiker unterliegt dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz.

3. Tierheilpraktiker sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Die MT/THP behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht missachtet,  Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert und dadurch ein Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Kunde nicht (mehr) zu erwarten ist. Entsteht dem Tier durch Unterlassen der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden ein Schaden oder kommt das Tier dadurch zu Tode, kann die MT/THP dafür nicht haftbar gemacht werden.

4. Die MT/THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare  Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft die Therapeutin die Wahl über die geeignete Behandlung. Die Therapeutin behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung an einen Tierarzt vor.

5. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden abhängt, übernimmt die MT/THP keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungszieles. Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden möchte, hat er dies gegenüber dem MT/THP schriftlich zu erklären.

6. Bei den hier vorgestellten Methoden, sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art, handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich  schulmedizinisch zum Teil nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode nicht garantiert und somit auch kein Heilversprechen gegeben werden. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.


§ 3 Anamnesebogen

1. Vor Beginn der ersten Behandlung stellt die MT/THP dem Kunden einen Anamnesebogen zur Verfügung. Dieser ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Für Schäden am Tier, die aufgrund falscher Angaben im Beratungsbogen entstehen, kann die MT/THP nicht haftbar gemacht werden.


§ 4 Honorierung / Rechnungsstellung

1. Die MT/THP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen MT/THP und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis der Tierheilpraxis MOTIPRAX - Daniela Korndörfer. Dieses orientiert sich teilweise am Gebührenverzeichnis der Tierheilpraktiker und der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

2. Der Kunde erhält nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine detaillierte Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des  MT/THP sowie den Namen und Anschrift des Kunden. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare.
Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

3. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar an den MT/THP zu entrichten.

4. Sollte eine Zahlung nicht am Termin entrichtet werden, behält sich die MT/THP vor eine Mahnung mit einem Zuschlag in Höhe von 5,00 € zu erheben. Es wird nur eine einzige Mahnung gestellt. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

5. Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.


§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

1. Vermittelt die MT/THP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist die MT/THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Kunden in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Die MT/THP ist berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.

2. Lässt die MT/THP Leistungen durch Dritte erbringen, die sie selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare der MT/THP.

3. Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 3 hiervon nicht berührt. Die MT/THP führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

4. Soweit die MT/THP im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 dem Kunden über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 3 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen durch die MT/THP nach § 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

5. Die THP erteilt dem Dritten in Erstattungsfragen keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige Leistungen können im Ermessen der MT/THP honorarpflichtig abgerechnet werden.

6. Auskünfte in Erstattungsfragen kann die MT/THP entgegen Absatz 5) auch direkt an den Dritten weitergeben, wenn der Kunde die MT/THP ausdrücklich und schriftlich von deren
Schweigepflicht zu diesem Zweck entbunden hat.


§ 6 Terminvereinbarung / Hausbesuche

1. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Mail, WhatsApp, Facebook oder telefonisch von mir bestätigt wurden.

2. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

3. Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin zu spät, so wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.

4. Ausgenommen von den unter Punkt 2 und 3 genannten Rechnungen sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

5. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert. Ein Zeitfenster von 1 Stunde Verspätung durch die MT/THP wird hiermit akzeptiert. Sagt der Kunde den Termin aufgrund einer Verspätung innerhalb dieser Stunde ab, wird dieser in vollem Umfang in Rechnung gestellt.


§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung / Datenschutz

1. Die MT/THP behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird. Der Kunde verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht.

2. Punkt 1 ist nicht anzuwenden, wenn die MT/THP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an
Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Punkt 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3. Die MT/THP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen in einer Patientenkartei (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu. Er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.

4. Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die MT/THP kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

5. Handakten werden von der MT/THP 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.


§ 8 Urheberrecht

1. Therapien, Therapiepläne, Rezepte, Unterlagen, o.ä. von der Tierheilpraxis MOTIPRAX – Daniela Korndörfer dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Daniela Korndörfer (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.


§ 9 Haftung

1. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.


§ 10 Meinungsverschiedenheiten

1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.


§ 11 Versicherung

1. Eine Berufshaftpflichtversicherung wurde bei der Continentale Versicherungs AG abgeschlossen.


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der MT/THP und den Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Neuruppin zuständig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


§ 13 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, oder sollten die AGB unvollständig sein, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert oder in Frage gestellt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte der Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile meiner Internetsite fremde Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine entsprechende, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Inhalte oder Teile dieser Webseiten unverzüglich entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite aus die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.